AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

BM Hirschmann GmbH

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der BM Hirschmann GmbH, Hauptplatz 3/1, 8330 Feldbach (im Folgenden „Auftraggeber“ oder „AG“) und dem jeweiligen Auftragnehmer (im Folgenden „AN“).

1.2. Sie sind Bestandteil aller Angebote, Aufträge und Vereinbarungen über Leistungen insbesondere in den Bereichen Planung, Baumanagement, Beratung, technische Dienstleistungen sowie sonstige Leistungen.

1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des AN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde vom AG ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

2. Angebote und Vertragsabschluss

2.1. Angebote des AG sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Eine abweichende Auftragsbestätigung des AN gilt nur dann als genehmigt, wenn der AG dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

2.2. Angebote des AN bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den AG. Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

2.3. Vertrags-, Verhandlungs- und Auftragssprache ist ausschließlich Deutsch. Dies gilt auch für sämtliche Unterlagen, Pläne, Berechnungen, Protokolle und sonstige Dokumente.

3. Leistungsumfang und Beauftragung Dritter

3.1. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der Anfrage des AG, der schriftlichen Auftragsbestätigung sowie diesen AGB.

3.2. Der AN ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des AG Dritte oder Subunternehmer mit der Erbringung der Leistungen zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich im Namen und auf Rechnung des AN.

3.3. Der AN haftet für das Verschulden der von ihm beigezogenen Dritten wie für eigenes Verschulden. Der AG ist berechtigt, Dritte ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4. Honorar und Zahlungsbedingungen

4.1. Das Honorar richtet sich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung des AG. Mündliche Absprachen sind unwirksam.

4.2. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, handelt es sich um Pauschalhonorare. Mehrleistungen sind nur dann gesondert zu vergüten, wenn sie vom AG vorab schriftlich beauftragt wurden.

4.3. Die Zahlung erfolgt nach vollständiger, mangelfreier Leistungserbringung und ordnungsgemäßer Rechnungslegung.

4.4. Abrechnungen erfolgen in Euro (EUR) unter Anwendung des metrischen Systems sowie der in Österreich anerkannten technischen Normen und Einheiten.

5. Pflichten des Auftragnehmers

5.1. Der AN verpflichtet sich zur fachgerechten, sorgfältigen und dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Ausführung seiner Leistungen.

5.2. Bedenken gegen die Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit oder technische Eignung von Vorgaben des AG sind diesem unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

5.3. Der AN hat den AG laufend über wesentliche Umstände, Entwicklungen, Risiken oder Abweichungen in Bezug auf Kosten, Termine und technische Inhalte zu informieren.

5.4. Der AN ist verpflichtet, erkannte Unstimmigkeiten, Fehler oder Risiken unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

5.5. Auf Verlangen des AG sind sämtliche relevanten Unterlagen vollständig und unverzüglich zur Prüfung vorzulegen.

6. Verzug, Vertragsstrafe und Rücktritt

6.1. Bei schuldhaftem Verzug des AN ist der AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % der Auftragssumme geltend zu machen. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche bleibt unberührt.

6.2. Bei höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, behördliche Anordnungen) ist der AG berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

6.3. Ein sofortiges Rücktrittsrecht besteht insbesondere bei:

  • Verlust oder Ruhen der Gewerbeberechtigung des AN
  • schwerwiegenden Vertragsverletzungen
  • nachhaltigem Vertrauensverlust

6.4. Im Falle eines Rücktritts besteht kein Anspruch des AN auf Entgelt für nicht erbrachte oder für den AG unbrauchbare Leistungen. Bereits geleistete Zahlungen sind unverzüglich samt gesetzlichen Zinsen zurückzuerstatten.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1. Im Gewährleistungsfall ist der AG berechtigt, nach seiner Wahl Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu verlangen.

7.2. Der AN verpflichtet sich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Auftragserteilung eine angemessene und aufrechte Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen.

7.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Jahre ab Übernahme der Leistung durch den AG.

8. Aufrechnung und Forderungsabtretung

8.1. Der AN ist nicht berechtigt, Forderungen gegenüber dem AG aufzurechnen.

8.2. Die Abtretung von Forderungen des AN gegen den AG an Dritte ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des AG zulässig.

9. Urheberrecht und Nutzungsrechte

9.1. Der AN räumt dem AG an sämtlichen im Rahmen des Vertragsverhältnisses erbrachten Leistungen ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbegrenztes, exklusives und übertragbares Nutzungsrecht für alle bekannten und zukünftigen Nutzungsarten ein.

9.2. Die Übertragung der Nutzungsrechte ist mit dem vereinbarten Entgelt vollständig abgegolten und erfolgt mit Übergabe der jeweiligen Unterlagen.

9.3. Sämtliche Originalunterlagen, Daten und Arbeitsergebnisse sind nach Abschluss der Leistungserbringung vollständig an den AG zu übergeben.

10. Datenschutz und Geheimhaltung

10.1. Der AN verpflichtet sich, die Interessen des AG in fachlicher, wirtschaftlicher, rechtlicher und terminlicher Hinsicht zu wahren.

10.2. Sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt gewordenen Informationen sind vertraulich zu behandeln.

10.3. Der AN hat sicherzustellen, dass auch von ihm beigezogene Dritte zur Verschwiegenheit verpflichtet werden.

10.4. Eine Veröffentlichung, Referenznennung oder sonstige Verwendung des Namens oder der Projekte des AG ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung zulässig.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Verweisungsnormen.

11.2. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Graz.

11.3. Änderungen, Ergänzungen und Mehrleistungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

11.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.